Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen
Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass
- ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
- ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.
Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen oder
- die untere Vermessungsbehörde
Untere Vermessungsbehörde ist je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung. - Sie sind antragsberechtigt. Antragsberechtigte sind:
- Eigentümer und Eigentümerinnen
- Erbbauberechtigte
- für Grundbuchsachen zuständige Amtsgerichte
- Banken
- andere Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Verfahrensablauf
Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei
- öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder
- der zuständigen Vermessungsbehörde.
Sie können den Antrag formlos stellen:
- schriftlich,
- telefonisch oder
- per E-Mail stellen
Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.
Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
Bearbeitungsdauer
abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 22.12.2017 freigegeben.