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Behörden-Telefonnummer 115

Termine und digitale Dienste

Digitale Prozesse

Sparen Sie sich den Weg ins Rathaus - Anträge online aufrufen und ausfüllen

Locaboo - Informieren und Buchen

Die Gemeinde Plankstadt fördert ein vielfältiges gesellschaftliches, sportliches und kulturelles Leben und stellt hierfür moderne kommunale Einrichtungen zur Verfügung.
Über diese Plattform können Sie sich über die Belegung unserer Sportstätten informieren und Buchungsanfragen für ausgewählte Einrichtungen stellen. Locaboo bietet Ihnen eine transparente Übersicht über die Belegungspläne unserer Schwimmhalle sowie der Sporthallen.
 
Informieren Sie sich über Belegungen:
 
- Wann welche Trainingsangebote stattfinden
- Welche Vereine zu welchen Zeiten trainieren
- Welche öffentlichen Veranstaltungen geplant sind 
 
Die Einsicht in die Hallenbelegungen dient der Information und ermöglicht Ihnen, das Sport- und Trainingsangebot innerhalb der Gemeinde kennenzulernen.
Hinweis: Buchungen für die Schwimm- und Sporthallen sind über die Plattform nicht möglich.
 
Buchen Sie die Grillhütte online:
Über Locaboo können Sie unkompliziert eine Buchungsanfrage für die Grillhütte in der Gänsweid stellen. Die Grillhütte steht vom 1. April bis 31. Oktober für private Feiern, Vereinsfeste und Veranstaltungen im Freien zur Verfügung.
Sie sehen die verfügbaren Termine auf einen Blick und erhalten nach Prüfung Ihrer Anfrage eine Rückmeldung per E-Mail.
 
Mit der digitalen Buchungsplattform schafft die Gemeinde eine transparente und nutzerfreundliche Möglichkeit, ihre kommunale Infrastruktur effizient zugänglich zu machen und das Vereins-, Kultur- und Gemeinschaftsleben aktiv zu unterstützen.
Zur Buchungsplattform

Kontakt:
Bei Fragen zur Nutzung der Plattform oder zu Buchungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an:

Andrea Konietzny
Tel.: 06202/2006 11
E-Mail: andrea.konietzny@plankstadt.de

Anneliese Strottner
Tel.: 06202/2006 18
E-Mail: anneliese.strottner@plankstadt.de

Zentrales Anmeldeverfahren für Kindertageseinrichtungen

Zentrales Anmeldeverfahren

Auskunftservice Ausweise

Stand der Ausweisausstellung

Bußgeldstelle

Zur Online-Anhörung

Handwerkerparkausweis

HINWEIS: Systemwechsel: Digitaler Handwerkerparkausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Beantragung von Handwerkerparkausweisen auf ein neues digitales System umgestellt wird.

· Ab dem 15.09.2025 steht ausschließlich das neue Portal zur Verfügung. Den entsprechenden Link finden Sie hier: Link 

Wir bitten um Ihr Verständnis für die technische Umstellung und danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit.
Ihre Verwaltung

Zur Beantragung

Anzeigepflicht vorübergehende Gaststättenbetriebe

Änderung seit Januar 2026

Neues Landesgaststättengesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft
Anzeigeverfahren ersetzt Erlaubnispflicht – Bürokratieabbau für die Gastronomie
Das Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Es wurde am 18. November 2025 beschlossen und am 2. Dezember 2025 im Gesetzblatt verkündet (GBl. Nr. 119).
Mit dem neuen Gesetz wird das Gaststättenrecht grundlegend modernisiert. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, bürokratische Belastungen abzubauen und die Eigenverantwortung der Gastgewerbetreibenden zu stärken. Die Reform ist Teil der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und wurde in enger Abstimmung mit kommunalen Spitzenverbänden sowie Wirtschafts- und Berufsverbänden erarbeitet.
Anzeige statt Erlaubnis
Zentrale Neuerung ist der Wechsel von der bisherigen Erlaubnispflicht zum Anzeigeverfahren. Künftig müssen alle Gaststättenbetriebe – unabhängig vom Alkoholausschank – lediglich angezeigt werden. Die Unterscheidung zwischen Betrieben mit und ohne Alkohol entfällt ebenso wie die präventive Zuverlässigkeitsprüfung.
Damit entfallen auch die bislang erforderlichen raum- und ortsbezogenen Prüfungen im Rahmen des Gaststättenrechts. Bau-, Immissions- und lebensmittelrechtliche Anforderungen werden künftig ausschließlich durch die jeweils zuständigen Fachbehörden geprüft.
Klare Fristen für Betriebe
Für stehende Gaststättenbetriebe ist die Anzeige mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn gemeinsam mit der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO einzureichen. Für vorübergehende Gaststättenbetriebe bei Veranstaltungen aus besonderem Anlass genügt eine Anzeige bei der Gemeinde.
Vereine und bestehende Betriebe
Vereine müssen ein vorübergehendes Gaststättengewerbe nur dann anzeigen, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Reine Vereinsfeste ohne Alkoholausschank bleiben anzeigefrei. Für vorübergehende Gaststättenbetriebe – etwa bei Festen oder Veranstaltungen aus besonderem Anlass – genügt eine Anzeige bei der Gemeinde, regelmäßig spätestens zwei Wochen vor Beginn. In diesem Bereich ersetzt das Anzeigeverfahren die bisherige Gestattung.
Bereits vor dem 1. Januar 2026 rechtmäßig betriebene Gaststätten müssen keine neue Anzeige erstatten und keinen neuen Unterrichtungsnachweis vorlegen. Übergangsweise werden Gaststättenunterrichtungen anerkannt, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2025 absolviert wurden. LANDESGASTSTÄTTENGESETZ (188,1 KB)

Zum Formular "Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes" (87,1 KB)

Das Formular ausgefüllt an das Bürgeramt Plankstadt senden/dort abgeben. 

Wohnsitzanmeldung

Antrag

Terminbuchung

Terminkalender

Sie können ab sofort Termine für bestimmte Leistungen in Bauamt, Kämmerei, Kinder, Jugend und Senioren, Bürgeramt, Standesamt, Klimaschutz und für die Bürgermeistersprechstunde online im Voraus buchen. Dieses neue Angebot hilft Wartezeiten zu verkürzen und erlaubt eine optimale Planung.

Im Verlauf des Buchungsvorgangs erhalten Sie alle notwendigen Informationen, etwa, welche Unterlagen Sie bereithalten und was Sie vor dem Termin beachten müssen.

Sie können nach wie vor auch direkt im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen. 

Einen Tag vor dem von Ihnen reservierten Termin, erhalten Sie einen Terminhinweis per SMS oder E-Mail. 

Bitte halten Sie den vereinbarten Termin pünktlich ein, damit eine reibungslose Bearbeitung gewährleistet ist. 

Buchen Sie jetzt Ihren Termin: 

Bürgerbüro

Standesamt

Kämmerei

Bauamt

Friedhof

Kinder, Jugend, Senioren

Klimaschutz