Öffentliche Bekanntmachungen

1. Änderung des Bebauungsplans „Kultur- und Sportquartier, Westend“ und 2. Änderung der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kultur- und Sportquartier, Westend“

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kultur- und Sportquartier, Westend“ und die 2. Änderung der diesbezüglichen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kultur- und Sportquartier, Westend“ und die 2. Änderung der diesbezüglichen örtlichen Bauvorschriften (siehe Anlage, Stand 18.12.2025) zu billigen.

Die Verwaltung mit der Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 74 Abs. 6 Landesbauordnung (LBO) zu beauftragen.

Im vorliegenden Fall wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt,
weil folgende Voraussetzungen vorliegen:
Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB.
Die Grundflächen liegen deutlich unter dem Schwellenwert von 2 ha.
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des 1 (6) Nr. 7b BauGB.
Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant.
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BImSchG
  genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen
  von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.


Die Wohnbauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kultur- und Sportquartier, Westend“ sollen zeitnah an Investoren veräußert werden, welche auf Basis des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs eine Bebauung realisieren möchten.

Aufgrund einer bestehenden Leitungstrasse parallel zur Jahnstraße, welche nicht verlegt werden kann, müssen jedoch die Baufelder im Norden angepasst werden. In der 2. Änderung des Bebauungsplans sollen ebenfalls ein Fuß- und Radweg sowie private Stellplätze entlang der Jahnstraße planungsrechtlich gesichert werden.

Ebenso soll im mittleren und südlichen Baufeld geplante Wohnungsbau und das betreute Wohnen/Tagespflege mit oberirdischen Stellplätzen in einer Hochgarage statt einer Tiefgarage und wo städtebaulich vertretbar oberirdisch ermöglicht werden. Dies dient der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die Ein- und Ausfahrt in die Hochgarage erfolgt über den Eugen-Pfaff-Ring.

Daher soll im Südwesten des Geltungsbereichs der 1. Änderung zur Sporthalle/dem Parkplatz (Südwesten des Plangebiets) hin ein oberirdisches Parkhaus angeordnet werden. Dieses wäre auf Basis des geltenden Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig, da die bisherige Baugrenze überschritten würde. Das Parkhaus ist ausschließlich für den Bedarf der geplanten Wohnbebauung und der Tagespflege mit betreutem Wohnen vorgesehen.
 
Ebenso sollen an der südlichen gebietsinternen Querstraße, entlang der Straße „Westende“ und dem Eugen-Pfaff-Ring zusätzliche oberirdische Stellplätze angeordnet werden.

Des Weiteren soll im mittleren Baufeld eine etwas veränderte Konzeption verfolgt werden, die zur Halle hin Wohnbau und zum Westende hin Tagespflege und betreutes Wohnen um einen Hof herum vorsieht. Im südlichen Baufeld soll Wohnungsbau als Zeilenbau entstehen.

Um die planungsrechtliche Grundlage für die geplante städtebauliche Entwicklung und den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und um die städtebauliche Ordnung zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplans und der diesbezüglichen örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke der Gemarkung Plankstadt:
Die Änderung betrifft folgende Flurstücknummern (Grundlage ist der aktuelle Lageplan mit dem letzten Fortführungsnachweis 12/2025): Flst.Nrn.: 6598 (Teilbereich), 6599 (Teilbereich), 1316/14 (Teilbereich), 6600, 6585, 6586, 6587, 6588, 6589, 6590, 6593 (inkl. ehem. 6592 und 6591), 6594.

Maßgebend ist der Geltungsbereich, wie er im Lageplan, wie nachstehend abgedruckt, dargestellt ist.

Ein Plan mit einem eingegrenzten Gebiet
Lageplan 


Folgende Unterlagen können in der Zeit vom 30.01.2026 bis einschließlich 30.01.2026 – 03.03.2026  hier  sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de) abgerufen werden:

- Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans (4,95 MB) „Kultur- und Sportquartier, Westend“ und
  2. Änderung der örtlichen Bauvorschriften (1,614 MB) im Geltungsbereich des Bebauungsplans
  „Kultur- und Sportquartier, Westend“ – zeichnerischer Teil (Stand 18.12.2025)

- Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans (4,95 MB) „Kultur- und Sportquartier, Westend“ und
  2. Änderung der örtlichen Bauvorschriften (1,616 MB) im Geltungsbereich des Bebauungsplans
  „Kultur- und Sportquartier, Westend“ – textliche Festsetzungen (Stand 18.12.2025)

- Artenschutzrechtliche Einschätzung (112,1 KB)

- Schalltechnische Untersuchung (2,416 MB)

- Wasserhaushaltsbilanz (642,2 KB)

Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus in der Zeit vom 30.01.2026 – 03.03.2026  während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG, Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG, Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden oder per E-Mail unter: bauamt@plankstadt.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Plankstadt, den 20.01.2026

Nils Drescher
Bürgermeister