Öffentliche Bekanntmachungen

Siedlung, 4. Änderung, Teilbereich Blumenau Süd

Bebauungsplan

Lageplan © Bauamt der Gemeinde
  • Billigung der Entwurfsunterlagen
  • Beschluss über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Siedlung, 4. Änderung, Teilbereich Blumenau Süd“ im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 
Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Bauesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.

In der Zeit vom 02.01.2024 bis 07.02.2024 werden während der üblichen Dienststunden im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt:
 
- Entwurf Bebauungsplan „Siedlung, 4. Änderung, Teilbereich Blumenau Süd“ - Abgrenzungsplan (375,2 KB)
- Entwurf Bebauungsplan „Siedlung, 4. Änderung, Teilbereich Blumenau Süd“- Text Stand 08.11.2023 (729,2 KB)
- Entwurf Bebauungsplan „Siedlung, 4. Änderung, Teilbereich Blumenau Süd“ - Planzeichnung Stand 08.11.2023 (161,5 KB)

Während der Auslegungsfrist besteht im Rathaus, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift, per E-Mail (bauamt@plankstadt.de) oder schriftlich im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt vorgebracht werden.
 
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem hier abgedruckten Lageplanauszug.

Plankstadt, den 21.12.2023
Nils Drescher, Bürgermeister

Quartier um die Friedrichschule

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Lageplan © Bauamt der Gemeinde
  • Billigung der Entwurfsunterlagen
  • Beschluss über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier um die Friedrichschule“ im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.  Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
 
In der Sitzung am 18.12.2023 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, die von den Planern der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erarbeiteten Entwurfsunterlagen zu billigen und das Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

In der Zeit vom 02.01.2024 bis 07.02.2024 werden während der üblichen Dienststunden im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt:
 
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ zeichnerische Festsetzungen (861,9 KB) (Stand 08.11.2023)
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ textliche Festsetzungen und Entwurf der örtlichen Bauvorschriften (720,5 KB) (Stand 08.11.2023)
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ Begründung (Stand 08.11.2023) (1,956 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (5,013 MB)
 
Während der Auslegungsfrist besteht im Rathaus, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift, per E-Mail (bauamt@plankstadt.de) oder schriftlich im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt vorgebracht werden.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem hier abgedruckten Lageplanauszug.

Plankstadt, den 21.12.2023
Nils Drescher, Bürgermeister

1. Änderung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“

- Billigung der Entwurfsunterlagen

- Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 gemäß § 2, § 1 Absatz 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kantstraße Nord“ (bauplanungsrechtliche Festsetzungen) beschlossen.
In der Sitzung am 26.09.2022 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“ kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Die Entwurfsunterlagen werden in der Zeit vom 21.10.2022. bis 21.11.2022 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden unter www.plankstadt.de eingestellt.

Plankstadt, den 13.10.2022

Nils Drescher
Bürgermeister

Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage "Mannheim-Rheinau" neu festgesetzt

Flurkarte
© Stadt Mannheim

vorläufige RECHTSVERORDNUNG zur Neufestsetzung (177,5 KB)

ÜBERSICHTSKARTE (29,246 MB)

Auflösung des Gutachterausschusses der Gemeinde Plankstadt und Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

·         Auflösung des Gutachterausschusses der Gemeinde Plankstadt zum 31.03.2020
·         Zustimmung zur Gründung des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Schwetzingen 
·         Beitritt der Gemeinde Plankstadt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen zum Stichtag 01.04.2020 
·         Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung
·         Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses  zum 01.04.2020 an die Große Kreisstadt Schwetzingen
·         Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
          der Gemeinde Plankstadt vom 01.01.2002 in der Fassung vom 19.11.2001. Die Satzung tritt zum 31.03.2020 in Kraft.
·         Wahl von Bauamtsleiter Andreas Ernst und Sachbearbeiterin Ursula Leitz als ehrenamtliche Vertreter der Gemeinde Plankstadt
          zur Entsendung in den gemeinsamen Gutachterausschuss.

Plankstadt, 23.01.2020
Nils Drescher
Bürgermeister