Öffentliche Bekanntmachungen

1. Änderung des Bebauungsplans „Einkaufsmarkt“ und Änderung der entsprechenden örtlichen Bauvorschriften.

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

In der Sitzung vom 20.07.2026 hat der Gemeinderat beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Einkaufsmarkt“ auf den Weg zu bringen. Diese Bebauungsplan-Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung abgewickelt.

Ein wichtiges Planungsziel der Gemeinde Plankstadt besteht in der Sicherung und Stärkung der örtlichen Lebensmittel-Nahversorgung.

Im Geltungsbereich besteht ein Lebensmitteldiscounter-Markt mit ca. 750 m² Verkaufsfläche aus dem Jahr 2006, welche nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen an einen Lebensmittelmarkt entspricht.

Zur zukunftsfähigen Entwicklung des bestehenden Nahversorgungsstandorts plant die Firma Netto zusammen mit dem Vorhabenträger den Abriss des bestehenden Marktes und die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes mit maximal 1.100 m² Verkaufsfläche inkl. Backshop. Die Verkaufsflächen werden zur qualifizierten Bedarfsdeckung und zeitgemäßen Warenpräsentation benötigt. Es handelt sich um ein „großflächiges“ Einzelhandelsvorhaben im Sinne der entsprechenden raumordnerischen Kriterien, wodurch die Ausweisung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO erforderlich ist.

Die geplante Erweiterung der Grundfläche des Marktes und der Verkaufsfläche sind im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes, welcher eine maximale Verkaufsfläche von 800 m² und eine max. Grundfläche von 1.300 m² festsetzt, nicht möglich.

Aufgrund fehlender Flächenpotentiale in der Ortsmitte, der Nähe zum nördlich angrenzenden Wohngebiet und der günstigen verkehrlichen Anbindung an die L 544 und die B 535 soll der bestehende Einzelhandelsstandort durch eine Erweiterung des Marktes gestärkt werden.

Das Plangebiet der Änderung befindet sich am südlichen Ortsrand von Plankstadt. Die Fläche wird heute bereits durch einen Einkaufsmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 750 m² von genutzt. Es besteht aus den Flurstück Nrn: 1902/1, 1902/5 (Teilfläche)

Eine Skizze des betroffenen Gebiets
Skizze des betroffenen Areals  © Gemeinde

Folgende Unterlagen können in der Zeit vom 31.07.2026 bis einschließlich 02.09.2026 hier in den folgenden Verlinkungen sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de) abgerufen werden:

- Entwurf Bebauungsplan „Einkaufsmarkt, 1. Änderung“ Planzeichnung (576,6 KB) (Stand 26.05.2026)
- Entwurf Bebauungsplan „Einkaufsmarkt, 1. Änderung“ textliche Festsetzungen (699 KB) (Stand 26.05.2026)
- Vorhaben- und Erschließungsplan (2,271 MB) (Lageplan mit Außenanlagen, Grundriss, Schnitt, Ansichten, Ingenieurbüro Zehnder, Bütthard, 24.04.2026)
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung (991,3 KB) (Institut für Faunistik, Heiligenkreuzsteinach, Mai 2024)
- Vorhaben und Erschließungsplan (2,271 MB)
- Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB und § 3a Satz 1 UV (472,9 KB) (Institut für Faunistik, Heiligenkreuzsteinach, August 2025)
- Schalltechnische Untersuchung (5,248 MB) (Koehler & Leutwein, Karlsruhe, 12. Dezember 2025)
- Verkehrliche Stellungnahme (6,749 MB) (Koehler & Leutwein, Karlsruhe, 18.02.2026)
Technische Erläuterung zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis (4,921 MB) (GHJ, Karls-ruhe, 07.04.2026)

Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus in der Zeit vom 31.07.2026 bis einschließlich 02.09.2026 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 1. OG, Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 1. OG, Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden oder per E-Mail unter: bauamt@plankstadt.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 
Plankstadt, den 23.07.2026
Nils Drescher
Bürgermeister