Öffentliche Bekanntmachungen

4. Änderung des Bebauungsplans "Scipiostraße"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Ein Lageplan, auf dem ein Bereich markiert
Bildliche Darstellung des Bereichs © Bauamt

In der Sitzung vom 20.03.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplans „Scipiostraße“ auf den Weg zu bringen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, da er der Nachverdichtung eines bestehenden Siedlungsgebiets im Innenbereich dient. Die Umsetzung des Bebauungsplans trägt u.a. zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum bei. Die festgesetzte Grundfläche liegt unter 20.000 qm, so dass die Obergrenze für die Grundfläche nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB nicht erreicht wird. Auch sind keine weiteren Bebauungspläne in der Aufstellung, die in einem engen, sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Im Bebauungsplan werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Durch den Bebauungsplan werden keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13 a BauGB sind somit gegeben.

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Es erfolgt dennoch eine Berücksichtigung der Belange der Umwelt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB im weiteren Verfahren. Die Ergebnisse werden in die Abwägung eingestellt. Die Notwendigkeit ergänzender Fachgutachten (z. B. Ar-tenschutz, Verkehrslärm) wird im weiteren Verfahren geprüft.
In der Gemeinderatssitzung am 14.10.2024 wurde die städtebauliche Analyse beschlossen.

Auf dieser Grundlage wurde nunmehr ein Nachverdichtungsplan erstellt, außerdem wurden die Zwecke und Ziele der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom Planungsbüro festgelegt. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.07.2025 beschlossen und für die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke der Gemarkung Plankstadt: Flst.-Nrn. 367, 367/1, 367/2, 371, 371/1, 372, 372/1, 373, 373/1, 374, 374/1, 375, 375/1, 375/2, 376, 376/1, 377, 377/1, 378, 378/1, 379, 380, 381, 381/1, 381/2, 381/3, 382, 383, 383/1, 384, 385, 386/4, 386/5, 386/6, 387, 387/1, 388, 390, 390/1, 391, 392, 393, 112/9, 425/2, 425/3, 425/4, 426/1, 426/2. Maßgebend ist der Geltungsbereich, wie er im Lageplan vom 07.03.2023, wie nachstehend abgedruckt, dargestellt ist.

Die Entwurfsunterlagen in der Form eines Nachverdichtungsplans und einer Erläuterung der Ziele und Zwecke der Planung und der Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom 15.08.2025 bis einschließlich 25.09.2025 unter https://www.plankstadt.de/,Lde/2255307.html sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de) abgerufen werden.
Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus in der Zeit vom 15.08.2025 bis 25.09.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Abbildung.

Plankstadt, den 01.08.2025
Nils Drescher
Bürgermeister

- Städtebauliche Analyse (7,912 MB)

- 4. Änderung Scipiostraße  Ziele und Zwecke (417,8 KB)