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Landtagswahl 2025
© Landeszentrale für politische Bildung

Landtagswahl 8. März 2026

Ergebnis der Landtagswahl 2026

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Wahlergebnisse

Allgemeine Informationen zur Landtagswahl

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.

Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – verständlich, aktuell und überparteilich.

Rund 7,7 Millionen Menschen sind laut Statistischem Landesamt bei der Landtagswahl 2026 wahlberechtigt. Das sind so viele wie noch nie. Durch die Absenkung des Wahlalters ist auch der Anteil der Erstwahlberechtigten höher als bei vorigen Landtagswahlen – rund 650.000 Menschen und damit 8,4 Prozent aller Wahlberechtigten können am 8. März 2026 erstmals ihre Stimme abgeben. 
Mit Ausnahme des Jahres 2021 ist die Zahl der Wahlberechtigten damit seit der ersten Landtagswahl 1952 von Wahl zu Wahl stets angestiegen.

Alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der UKBW gesetzlich unfallversichert!

Am 8. März 2026 findet die Landtagswahl statt. Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dann wieder im Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Im Rahmen ihres Amtes sind die Ehrenamtlichen in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert.

„Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafür, dass sie bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sind“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW. Der umfassende Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden.

Im Falle des Unfalls optimal versorgt
Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW übernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln. Wenn etwas passiert, sollten sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalverwaltung, für die sie tätig waren, oder direkt bei der UKBW melden.

Das UKBW-Erklärvideo und weitere Informationen zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden Sie hier:
www.ukbw.de/wahlhelfende.

Wie geht Landtagswahl? Ein Film gibt Einblick.

Die Landtagswahl in einem Film erklärt 
Landeszentrale für politische Bildung

Weitere Erklärvideos, auch in leichter Sprache

Wahlbekanntmachung

Allgemeine Information zur Wahl und Wahlhandlung (1,047 MB)

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Briefwahl-Symbol

Briefwahl/Wahlschein

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Liste mit einem Haken

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (1,008 MB)