"Kantstraße Nord"

Aktuelle Informationen zu den Grundstücksverkäufen im Baugebiet

Luftaufnahme eines Baugebiets
Kantstraße Baugebiet (Stand Spätsommer 2023) © Gansler

Im Baugebiet „Kantstraße-Nord“ (Bertha-Benz-Straße), am Nordwestrand von Plankstadt, werden Bauplätze zu Festpreisen verkauft.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 beschlossen die im Vermarktungsplan farbig markierten Baugrundstücke zu den wie folgt festgelegten Preisen zu veräußern.

Diese Grundstücke stehen - für Privatpersonen und Bauträger - zum Verkauf: TABELLE (400,1 KB)(Stand 04.11.2024)

Planzeichnung mit Grundstücken
Lageplan der freien Grundstücke mit Maßangaben (Stand 05.11.2024)  © Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither/Bauamt der Gemeinde Plankstadt

Den Bebauungsplan für die betreffenden Grundstücke finden Sie hier:
 
Text:     https://webgis.tol.info/pla_doc/downloads/documents/bplan/text/Kantstr_Nord_01.pdf

Plan:    https://webgis.tol.info/pla_doc/downloads/documents/bplan/orig/Kantstr_Nord_01_Plan.pdf

Zum Kaufpreis sind die Kosten für die Vorstreckung der Trinkwasserversorgung, und der Abwasserentsorgung von der Straße bis auf das Grundstück zu entrichten. Die Leitungen wurden jeweils ca. 1 Meter auf das Grundstück vorgestreckt.

Die Kosten betragen:
Grundstücksvorstreckung Mischwasser: 1.390,81 €
Grundstückvorstreckung Trinkwasser: 996,63 €
Gesamt: 2.387,44 €

Es besteht eine durch Rückerwerbsrecht abgesicherte Baufertigstellungsverpflichtung innerhalb von 3,5 Jahren und eine Bauantragsfrist von einem Jahr.

Diese Bewerbungsrichtlinien, ein zwingend vorgeschriebenes Bewerbungsformular (672,3 KB), ein Grundstücksplan mit den zur Verfügung stehenden Grundstücken (Einzelhausgrundstücke und Grundstücke für Doppelhaushälften) und der Bebauungsplan „Kantstraße Nord, 1. Änderung“ sind ab Anfang März an dieser Stelle abrufbar. 

Bewerbungsrichtlinien:

Bewerbungen können frühestens ab Dienstag, 19.03.2024 ausschließlich unter folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden: grundstuecke@plankstadt.de

·Es zählt die Uhrzeit des E-Mail-Eingangs.
·Pro Haushalt (vgl. § 4 Absatz 16 Landeswohnraumförderungsgesetz) darf für maximal ein Grundstück eine Bewerbung abgegeben werden.
  Erst wenn diese abgelehnt wurde oder zurückgezogen wurde, kann eine Bewerbung für ein anderes Grundstück abgeben werden.
 
·Folgende Unterlagen sind zwingend vorzulegen:
          Bewerbungsbogen
          Finanzierungsbestätigung der Bank mindestens in Höhe des Kaufpreises
           (entfällt falls der Kauf ausschließlich mit Eigenmitteln finanziert wird)
 
Eine Bewerbung wird erst mit vollständigem Eingang aller o. g. Unterlagen akzeptiert, erst dann kann ggf. eine Reservierung erfolgen

·Es zählt die Uhrzeit des E-Mail-Eingangs einer vollständigen Bewerbung mit vollständiger Finanzierungsbestätigung
 (entfällt, falls der Kauf ausschließlich mit Eigenmitteln finanziert wird)
·Sofern zeitgleich mehrere vollständige Bewerbungen eingehen, entscheidet das Los über die Reihenfolge dieser Bewerbungen.
·Sobald ein Grundstück mit „Reserviert“ markiert ist, werden keine Bewerbungen mehr für dieses Grundstück angenommen.
·Es erfolgt umgehend die Zusendung des Kaufvertragsentwurfs und die zeitnahe Vereinbarung eines Notartermins. Der Käufer erhält hierfür
 drei Terminvorschläge vom Verkäufer. Sollte durch Verschulden des Käufers kein Notartermin zustande kommen, kann die Gemeinde
 von einem Verkauf absehen
·Alle finanziellen Abklärungen sind im Vorfeld zu tätigen.

Die Regelung gilt für Bauträger sinngemäß (pro Firma).

Sonstige Hinweise:

Diese Richtlinie dient der Entscheidungsfindung. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmten Baugrundstücks kann daher nicht abgeleitet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt – Herr Szeifert-Kiss, Tel.: 06202/2006-63, bauamt@plankstadt.de zur Verfügung.