Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet - Beschwerde einlegen
Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.
jugendschutz.net ist eine von den obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- unzulässig/illegal
- jugendgefährdend
- entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche
Verfahrensablauf
Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.
Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).
Für Baden-Württemberg setzt die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) die von der KJM ggf. beschlossenen Maßnahme durch.
Hinweis: Bei Fällen mit Auslandsbezug weicht das Verfahren ggf. ab.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium und das Staatsministerium haben dessen ausführliche Fassung am 30.07.2019 freigegeben.