Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt
Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76131 Karlsruhe
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder
Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer hier herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.
Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
- Kanzleibestätigung
- amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
- Nachweis "Kenntnisse im Berufsrecht" gem. § 43 f. BRAO (mind. 10 Zeitstunden)
- amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Kosten
300 Euro, siehe jeweils geltende Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Bearbeitungsdauer
vier bis sechs Wochen
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
18.10.2023 Justizministerium Baden-Württemberg