Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - Abrechnung beantragen
Kein Arbeitgeber darf Jugendliche ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen.
Vor dem Eintritt ins Berufsleben müssen Jugendliche sich daher von einem Arzt oder einer Ärztin gründlich auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen. Die Untersuchung soll gewährleisten, dass die Jugendlichen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, denen sie gesundheitlich oder entwicklungsmäßig nicht gewachsen sind.
Ein Jahr nach Beginn der Arbeit muss eine Nachuntersuchung stattfinden, damit eventuelle Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und die Entwicklung der Jugendlichen festgestellt werden können.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium Tübingen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben eine ärztliche Approbation in Deutschland und die zu untersuchende Person
- möchte eine Ausbildung oder Vollzeitbeschäftigung beginnen oder hat sie bereits begonnen,
- ist zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht 18 Jahre alt und
- hat den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder möchte als EU-Bürger hier arbeiten.
Verfahrensablauf
Bevor Sie die Person untersuchen, muss sie Ihnen gegenüber erklären, dass keine Ärztin oder kein Arzt eine solche Untersuchung bisher durchgeführt hat.
Erst nachdem Sie die Untersuchung durchgeführt haben, beantragen Sie die Abrechnung online. Nutzen Sie dafür den Onlineantrag.
Befüllen Sie die Felder mit den erforderlichen Daten. Nach dem Absenden wird eine Zusammenfassung Ihrer Eingaben und der Verwendungszweck, unter dem die Vergütung erfolgt, an Ihr Postfach geschickt.
Sie bekommen anschließend die Kosten erstattet.
Fristen
Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Wochen
Hinweise
Weitere Informationen, insbesondere zu
- freiwilligen Nachuntersuchungen
- außerordentlichen Nachuntersuchungen auf ärztliche Anordnung und
- Ergänzungsuntersuchungen
finden Sie im Merkblatt Informationen für die Abrechnung der Untersuchungen von Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
28.07.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg