Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Stiftungsverzeichnis - Auszug oder Vertretungsbescheinigung beantragen

Sie möchten einen Auszug oder eine Vertretungsbescheinigung aus dem Stiftungsverzeichnis beantragen?

Jeder kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde folgende Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis anfordern:

    • unbeglaubigter Auszug
    • beglaubigter Auszug

Stiftungen können zusätzlich Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigungen) anfordern.

Das Stiftungsverzeichnis ist eine Sammlung aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen, kommunalen und öffentlichen Rechts in den Regierungsbezirken Baden-Württembergs.

Es dient der Stärkung der Sicherheit im Rechtsverkehr und der Erweiterung der Publizität im Stiftungswesen.

Enthalten sind Daten über Name, Anschrift, Sitz, Zweck, Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung, den Tag der Verleihung der Rechtsfähigkeit und die anerkennende oder verleihende Behörde. Das Einsichtsrecht und der Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis beziehen sich auf diese Daten.

Die Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe führen das Stiftungsverzeichnis für diejenigen Stiftungen, deren Sitz sich in ihrem Regierungsbezirk befinden.

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz der Stiftung befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie können die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis ohne weitere Voraussetzungen formlos anfordern.

Stiftungen können die Vertretungsbescheinigungen ebenfalls formlos beantragen.

Verfahrensablauf

Beim Regierungspräsidium Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg können Sie die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis und Vertretungsbescheinigungen für die Stiftung schriftlich oder online beantragen.

Beim Regierungspräsidium Tübingen können Sie die Auszüge und Vertretungsbescheinigungen schriftlich per Mail beantragen: stiftungen@rpt.bwl.de

Geben Sie bei Ihrem Antrag (online unter der Rubrik „Auswahl“) bitte an, ob Sie

  • einen unbeglaubigten Auszug
  • einen beglaubigten Auszug

oder

  • eine Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigung) für die Stiftung

benötigen.

Der Versand erfolgt i. d. R. per Post. Wenn Sie den Auszug online beantragt haben, können Sie den Auszug auch in Ihr Servicekonto erhalten.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

  1. Fertigung von unbeglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 20,00 € pro Auszug
  2. Fertigung von beglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 30,00 € pro Auszug
  3. Fertigung von Vertretungsbescheinigungen: 25,00 pro Bescheinigung

Bei gemeinnützigen Stiftungen entfällt die Gebühr, sofern die Stiftung den Auszug bzw. die Bescheinigung selbst anfordert.

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg

  • § 4 Stiftungsverzeichnis

Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

  • § 3 Abs. 1 Vertretungsbefugnis
  • § 1 Geltungsbereich

Gebührenverzeichnis Innenministerium

  • Nr. 4.2.1 Beglaubigungen
  • Nr. 17 Stiftung

Freigabevermerk

13.11.2023 Regierungspräsidium Freiburg