Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (nicht-öffentlicher Teil) - Auskunft beantragen
Im diesem Standortregister werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland gentechnisch veränderte Organismen zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen.
Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Nachweis des berechtigten Interesses an den Daten
- das Interesse der betroffenen Person am Schutz dieser Daten ist nicht höher
Verfahrensablauf
Eine Auskunft aus dem Standortregister beantragen Sie schriftlich.
Laden Sie das bereitgestellte Formular herunter und drucken Sie es aus.
Reichen Sie die ausgefüllten Antragsunterlagen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.
Per Post erhalten Sie dann die gewünschten Angaben oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freigesetzt oder angebaut werden (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken)
- Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)
- Personalausweis (einfache Kopie)
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate
Hinweise
Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.
Vertiefende Informationen
Das GVO-Standortregister (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ihn am 27.08.2018 freigegeben.,