Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für Alleinerziehende, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können z.B. sein:
- die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- die Stärkung des Selbstwertgefühls
- die Stärkung der Konfliktfähigkeit
- die Verbesserung der Beziehungen untereinander
Zuständige Stelle
das örtliche Jugendamt.
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Die sozialpädagogische Familienhilfe ist geeignet, den Betroffenen zu helfen.
Das ist vor allem der Fall, wenn Sie- Probleme mit der Organisation des Alltags haben,
- Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten benötigen oder
- Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder auftreten.
- Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.
Hinweis: Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kosten
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Hinweise
Keine
Freigabevermerk
14.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg