Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Sorgeerklärungen abgeben

Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Soll die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zustehen, müssen sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärungen können die Eltern auch schon vor der Geburt des Kindes abgeben.

Hinweis: Der Vater kann einen Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des Sorgerechts auf beide Eltern stellen. Das Familiengericht wird diesem Antrag entsprechen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Ist nur die Mutter sorgeberechtigt, muss sie dies zur Regelung einiger Angelegenheiten des täglichen Lebens, für die üblicherweise beide Elternteile sorgeberechtigt sind, mit einer Sorgerechtsbescheinigung nachweisen. Dies kann beispielsweise gelten, wenn sie einen Ausweis für das Kind beantragen will.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die Vaterschaft muss rechtswirksam anerkannt sein.
  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht (falls die Sorgeerklärung erst nach der Geburt abgegeben wird).
  • Die Eltern sind volljährig oder ihre gesetzlichen Vertreter stimmen der Sorgeerklärung zu.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Sorgeerklärung persönlich im Beisein einer Urkundsperson abgeben. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter zustimmen. Stimmen diese nicht zu, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden.

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Jugendamtes prüft Ihre Unterlagen und beurkundet die Sorgeerklärungen. Sie erhalten davon eine Kopie.

Fristen

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall durch das Jugendamt oder anwaltlich beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis

Kosten

Die Beurkundung beim Jugendamt kostet Sie nichts.

Hinweis: Sie können die Erklärungen auch von einer Notarin oder einem Notar beurkunden lassen. Dies ist kostenpflichtig.

Hinweise

Hinweis: Informieren Sie sich über die Rechte und Pflichten, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben. Sorgeerklärungen sind bis zur Volljährigkeit des Kindes gültig. Nur das Familiengericht kann sie im Streitfall aufheben.

Tipp: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 10.08.2023 freigegeben.