Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Schuldienst - sich online bewerben
Sie bewerben sich für die Einstellung in den Schuldienst über das Internet. Rufen sie dazu das Portal "Lehrer Online in Baden-Württemberg" auf.
Im Portal finden Sie auch Informationen zu folgenden Themen:
- Bewerbungsverfahren für einzelne Schularten
- Seiteneinstieg in den Schuldienst
- Direkteinstieg in den beruflichen Schuldienst
- Lehrkräfte an Privatschulen
- Bewerbungsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern und dem Ausland
Onlineantrag und Formulare
- Lehrereinstellungsportal LOBW ist das zentrale Lehrereinstellungsportal des Landes. Neben allgemeinen Informationen zur Lehrereinstellung können vor allem die Stellenausschreibungen öffentlicher wie privater Schulen, Angebote für befristete Stellen und Stelleninformationen der Regierungspräsidien abgerufen werden.
Zuständige Stelle
- die Referate 73 der Regierungspräsidien
- das Kultusministerium Baden-Württemberg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Lehrbefähigung
- Bei Laufbahnbewerbern: 1. und 2. Staatsexamen
- Bei Seiten- und Direkteinsteigern gelten gesonderte Regeln
Die Leistungszahl, die den Rangplatz auf der Bewerberliste bestimmt, wird ausschließlich gebildet aus
- der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten Lehramtsprüfung oder der Gesamtnote der Prüfung, mit der die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgte, und
- dem Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung
- Die Leistungszahl bei Lehramtsbewerberinnen - und bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Note des Bachelor-Abschlusses, des Zehnfachen der Note des Masterabschlusses sowie des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung
Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland eine Lehramtsanstellung erworben haben, müssen einen Nachweis über die Anerkennung ihrer Lehramtsausbildung vorlegen. Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Lehramtsausbildungen ist das Regierungspräsidium Tübingen.
Für ausländische Staatsangehörige ohne Deutsch als Muttersprache gelten in der Regel dieselben Einstellungsvoraussetzungen wie für Deutsche. Darüber hinaus müssen Sie vorlegen:
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren.
- Anerkennung ihrer Lehramtsprüfung
Verfahrensablauf
Im Bewerbungsbereich können Sie sich allgemein für eine Einstellung bewerben. Sie können auch mit einer Datenbankabfrage die jeweils ausgeschriebenen Stellen durchsuchen und sich direkt bei den Schulen bewerben. Die Datenbank unterscheidet für den Bereich der Einstellung zwischen:
- schulbezogenen Stellen
- Stelleninfos der Regierungspräsidien
- befristeten Beschäftigungen
Sie müssen sich zunächst mit E-Mail-Adresse und Kennwort registrieren. Ist die Datenübertragung der Online-Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie eine Bewerbernummer.
Für eine gültige Bewerbung müssen Sie innerhalb von 7 Werktagen den Belegausdruck der Online-Bewerbung an das zuständige Regierungspräsidium übersenden.
Hinweis: Die Auswahl der Lehrkräfte richtet sich nach
- Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 Beamtenstatusgesetz),
- verfügbaren Stellen und Mitteln sowie
- regionalem Bedarf.
Fristen
- Aufnahme in die Bewerberlisten für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung zum Schuljahresbeginn anstreben: 31. März
- Anträge auf Aufnahme in das Zusatzqualifikationsverfahren: 1. Februar
Abweichend davon müssen Bewerberinnen und Bewerber, die sich über eine schulbezogene Stellenausschreibung für eine Einstellung bewerben, ihre Bewerbung auf die Bewerberliste rechtzeitig vor dem jeweiligen Ausschreibungstermin vornehmen. Nur wer in die Bewerberliste aufgenommen wurde, kann an den weiteren Verfahren teilnehmen, beispielsweise schulbezogenen Stellenausschreibungen, Zusatzqualifikation, Stelleninformationen der Regierungspräsidien, Härtefallverfahren, Schwerbehindertenverfahren.
Erforderliche Unterlagen
Die jeweils erforderlichen Unterlagen sind in den Benutzerhinweisen (Checklisten) aufgeführt.
Falls Sie sich erstmalig bewerben, sind alle erforderlichen Daten, Nachweise, Zeugnisse, etc. dem im Bewerbungsbeleg genannten Regierungspräsidium zu übersenden. (Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst derzeit absolvieren, liegen die Lehramtsprüfungszeugnisse und ggf. weitere Unterlagen in der Regel den Regierungspräsidien bereits vor.)
Falls Sie Ihre Bewerbung für eine dem Erstantrag folgende Einstellungsrunde erneuern, ist eine erneute Übermittlung Ihrer sonstigen Daten nur bei Änderung der Erstantragsdaten, ggf. mit den entsprechenden Nachweisen und Zeugnissen belegt, erforderlich.
Vertiefende Informationen
- Benutzerhinweise
- Informationen zum Bewerbungsverfahren, z.B. Merkblätter für einzelne Schularten
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.12.2019 freigegeben.