Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen
Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.
Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.
Fristen
Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Die Registrierung ist gebührenfrei.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
23.07.2024 Regierungspräsidium Stuttgart