Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB) beantragen
Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Bauunternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation nachweisen. Das Verfahren umfasst
- die Befähigung,
- die Erlaubnis zur Berufsausübung,
- die wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit und
- mögliche Ausschlussgründe.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Unternehmen ein Zertifikat und eine Nummer. Unter dieser ist die Präqualifikation Ihres Unternehmens in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Mit dem Zertifikat oder der Nummer können Sie in Angebotsschreiben für öffentliche Bauaufträge Ihre Qualifikation nachweisen.
Hinweis: Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich. Öffentliche Auftraggeber können darin auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen.
Zuständige Stelle
die durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ausgewählten Präqualifizierungsstellen.
Hinweis: Auf den Internetseiten des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. finden Sie eine Liste.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten am Präqualifikationsverfahren teilnehmen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Präqualifizierungsstelle. Dort erhalten Sie das notwendige Antragsformular. Reichen Sie dieses dort ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Präqualifikation, übermittelt die Präqualifizierungsstelle Ihre Daten dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Dieser trägt Ihr Unternehmen in das Präqualifikationsverzeichnis ein.
Fristen
Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben und Erklärungen, durch die Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
- Referenzen früherer Auftraggeber
Hinweis: Welche Eigenerklärungen Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Kosten
Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
- § 122 Eignung
- § 123 Zwingende Ausschlussgründe
- § 124 Fakultative Ausschlussgründe
- § 48 Qualifizierungssysteme
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A):
- § 6b EU Absatz 1 Nummer 1
- § 6b VS Absatz 1
- § 6b Absatz 1
Freigabevermerk
26.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg