Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Neue oder erneuerte Messgeräte anzeigen
Sie müssen die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte anzeigen.
Das gilt beispielsweise, wenn Sie ein neues Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwenden.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Tübingen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie verwenden ein neues oder erneuertes Messgerät, dass unter das MessEG oder die MessEV fällt.
Der Anwendungsbereich des MessEG umfasst zum Beispiel
- Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombinationen von Längen zur Längen oder Flächenbestimmung
- Messgeräte zur Bestimmung der Masse
- Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur
- Messgeräte zur Bestimmung des Drucks
- Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität
- Messgeräte zur Bestimmung der Wärmemenge (Wärme und Kälte in Kreislaufsysteme)
Die Anzeigepflicht gilt nicht für Maßverkörperungen wie Gewichtstücke oder Ausschankmaße und nicht für Zusatzeinrichtungen.
Ein Messgerät gilt als erneuert, wenn es bereits in Betrieb genommen war und so wesentlich verändert wurde, dass statt einer Eichung eine (erneute) Konformitätsbewertung durchgeführt werden muss. Die Entscheidung trifft die zuständige Eichbehörde.
Verfahrensablauf
Sie können die Verwendung elektronisch anzeigen. Nutzen Sie dafür die "Verwenderanzeige nach § 32 MessEG" auf der Seite www.eichamt.de.
Alternativ können Sie die Verwendung auch per Fax oder Brief an folgende Adresse anzeigen:
Geschäftsstelle der AGME c/o DAM
83435 Bad Reichenhall
Fax: +49 (0)8651 974767-99
Geben Sie auf jeden Fall an:
- die Geräteart (eine Auswahlliste finden Sie auf www.eichamt.de)
- der Hersteller
- die Typbezeichnung
- das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts
- die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet.
Fristen
Spätestens 6 Wochen nach der Inbetriebnahme des neuen oder des erneuerten Messgerätes
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
- Mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
19.06.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Tübingen