Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können Sie in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Tipp: Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben neben den Krankenkassen auch die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgemaßnahme vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Zuständige Stelle

Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter ist aus medizinischen Gründen erforderlich
  • Sie sind bei einer Krankenkasse versichert

Verfahrensablauf

Sie müssen die Maßnahme schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie dort.

Erforderliche Unterlagen

ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags: keine

Der Eigenanteil bei der Maßnahme selbst beträgt bei gesetzlich Versicherten 10 Euro pro Kalendertag.

Hinweise

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein unter zwölf Jahre altes oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2021 freigegeben.