Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit dem Teilprogramm BEG EM können beispielsweise ein Heizungstausch, der Tausch der Fenster oder eine Dachsanierung gefördert werden.
Details entnehmen Sie bitte der unten unter "vertiefende Informationen" verlinkten Tabelle.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die unten verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Ihrer regionalen Energieagentur vor Ort, oder der Klimachutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) beraten.
Verfahrensablauf
Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare Onlinedienste" zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.
Kosten
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Bearbeitungsdauer
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Hinweise
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Vertiefende Informationen
- BAFA - Förderprogramm im Überblick
- BAFA- Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen
- Die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes BW bietet Ihnen eine umfassende Förderberatung: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
07.01.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg