Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet
- Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.
Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.
Onlineantrag und Formulare
- Familienwegweiser Rhein-Neckar-Kreis Angebote und Online-Seminare für werdende Eltern und Familien mit Kindern.
Zuständige Stelle
STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie
- beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
- spezielle Familienbildungskurse für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien,
- besonders junge Eltern (mindestens ein Elternteil unter 18 Jahren),
- Mehrlingsfamilien,
- getrenntlebende Familien,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien, in denen ein Familienmitglied krank (auch suchtkrank), pflegebedürftig ist oder eine Behinderung hat.
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Familienbildungsangebote umgesetzt werden.
Verfahrensablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien beziehungsweise ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten beziehungsweise an Ihr Jugendamt.
STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier (Kategorie: Familienbildung/STÄRKE vor Ort).
Fristen
Für Eltern: Keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
Keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
10.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg