Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Kiesabbau beantragen

Wenn Sie Kies abbauen wollen, kann hierfür eine Genehmigung erforderlich sein.

Ob Sie eine Genehmigung benötigen, hängt von der Art und Weise der Rohstoffgewinnung und dem flächenmäßigen Umfang des Vorhabens ab.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Verwaltungsbehörden.

Untere Verwaltungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ob der Kiesabbau genehmigt werden kann, hängt von der geplanten Ausgestaltung, der konkreten Lage und weiteren Aspekten des Einzelfalls ab.

Das Vorhaben darf keinen von der Genehmigungsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Kiesabbau planen, sollten Sie sich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und gegebenenfalls eine Genehmigung beantragen. Eine Vorbesprechung vor Antragstellung ist aufgrund der Vielschichtigkeit der umweltrechtlichen Belange sinnvoll.

Die hierfür notwendigen Angaben werden nach der Eingabe im Serviceportal automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Nach Antragseingang werden die Unterlagen von der Genehmigungsbehörde auf ihre Vollständigkeit geprüft.

Nach Feststellung der Vollständigkeit beginnt das Beteiligungsverfahren.

Von der Behörde können weitere Nachforderungen beziehungsweise Gutachten zu Klärung verschiedener Fragen verlangt werden.

Den Abschluss des Verfahrens bildet die Erstellung eines Bescheides.

Fristen

Es ist sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Es ist denkbar, dass sich zu Ihrem Antrag Nachfragen oder Nachforderungen ergeben, die weitere Zeit in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden im Serviceportal abgefragt und sind je nach Antragsart und Ausgestaltung des Vorhabens unterschiedlich. Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Notwendige Unterlagen können sein:

  • Angaben zur Art des Vorhabens
  • Angaben zur Lage des Vorhabens
  • Fachgutachten und Prüfungen

Kosten

Die Kosten sind vom Antrag abhängig (Was wird von Ihnen beantragt? Wie hoch ist der Aufwand der Behörde?) und können bei den einzelnen Behörden unterschiedlich sein.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Antrag

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

Für ein Trockenabbauverfahren ist eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich:

§ 19 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatschG) (Genehmigung) in Verbindung mit

§ 49 Landesbauordnung (LBO) (Genehmigungspflichtige Vorhaben)

Für ein Nassabbauverfahren wird in der Regel ein Plan nach dem Wasserhaushaltsgesetz festgestellt:

§ 68 Abs. 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Planfeststellung, Plangenehmigung)

Freigabevermerk

25.05.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg