Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen GdB von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.

Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme

  • des Anspruchs auf Zusatzurlaub und
  • des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.

Zuständige Stelle

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ihr GdB beträgt 30 oder 40.
  • Sie können wegen Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung
    • keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder
    • Ihren alten Arbeitsplatz nicht behalten.

Jugendliche mit Behinderungen und junge Erwachsene mit Behinderungen während einer Berufsausbildung oder beruflichen Orientierung gelten als gleichgestellt, auch wenn

  • der GdB weniger als 30 beträgt oder
  • ein GdB nicht festgestellt ist.

Einen Antrag auf Gleichstellung müssen sie nicht stellen. Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch

  • eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder
  • einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Für gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene während einer Berufsausbildung gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht. Die ausbildenden Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung.

Verfahrensablauf

Sie können die Gleichstellung schriftlich, mündlich oder telefonisch beantragen.

Fristen

Es gelten keine besonderen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamts im Landratsamt oder sonstigen Bescheid über Ihren GdB

Kosten

Der Antrag ist kostenfrei.

Hinweise

Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • § 2 Abs. 3 (Begriffsbestimmung)
  • §§ 151, 152 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen)

Freigabevermerk

05.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg