Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Förderung für IBB-Stellen beantragen
In den Stadt- und Landkreisen werden psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen durch die unabhängigen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) unterstützt.
Das Land fördert die Errichtung, Aufrechterhaltung und den Betrieb der IBB-Stellen durch Teilfinanzierung der hierfür anfallenden laufenden Personal- und Sachausgaben. Hierunter fallen auch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige.
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg
Referat 55 – Psychiatrie, Sucht
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Diese sind entweder selbst Träger einer IBB-Stelle haben eine andere Institution mit der Trägerschaft beauftragt. Die IBB-Stelle erfüllt die Anforderungen aus Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (VwVIBB).
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg an.
- Geben Sie den Standort der IBB-Stelle an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:
- Den Online-Antrag, falls Sie Fördermittel beantragen möchten
- Den Online-Mittelabruf, falls Sie den Zuwendungsbescheid schon erhalten haben und sich nun die Fördermittel auszahlen lassen möchten
- Den Online-Verwendungsnachweis, falls Sie im Vorjahr Fördermittel erhalten haben
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.
- Sind alle förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid entweder per E-Mail versendet oder an Ihr service-bw-Postfach.
- Nach Erhalt des Bescheids können Sie die Überweisung der Fördermittel (Mittelabruf) über das hier hinterlegte Online-Formular beantragen.
- Nach Ablauf des Förderzeitraums ist der Verwendungsnachweis ebenfalls über das hier hinterlegte Online-Formular auszufüllen und abzusenden.
Fristen
Anträge auf Förderung sind jährlich bis spätestens 15.10. für das Folgejahr zu stellen.
Verwendungsnachweise sind bis spätestens 01.04. des auf die Bewilligung folgenden Kalenderjahres einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, 55 – Psychiatrie, Sucht.
Freigabevermerk
23.06.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg