Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege - Verwendungsnachweis einreichen
Die Spitzenverbände, die sich in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen haben, erhalten eine institutionelle Förderung durch das Land Baden-Württemberg. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können die Fördermittel hier abgerufen werden und im Folgejahr der Verwendungsnachweis über die Fördermittel eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Verband seinen Sitz hat.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind ein Spitzenverband in der Liga der freien Wohlfahrtspflege und haben bereits einen Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium erhalten.
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf dem Serviceportal an.
- Geben Sie den Sitz des Verbands an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:
- Den Online-Mittelabruf, falls Sie den Zuwendungsbescheid schon erhalten haben und sich nun die Fördermittel auszahlen lassen möchten
- Den Online-Verwendungsnachweis, falls Sie im Vorjahr Fördermittel erhalten haben.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Beim Verwendungsnachweis ist im Upload-Bereich zusätzlich ein Teilrechnungsabschluss hochzuladen.
- Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.
Fristen
Verwendungsnachweise sind bis spätestens 01.06. des auf die Bewilligung folgenden Kalenderjahres einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Im Rahmen des Verwendungsnachweises ist ein Teilrechnungsabschluss vorzulegen.
Kosten
Keine
Hinweise
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.
Rechtsgrundlage
Keine
Freigabevermerk
28.07.2026 Regierungspräsidium Stuttgart