Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen
Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde und der Grundstückseigentümer oder einer berechtigten Person für das Gelände.
Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:
- außerhalb der Start- oder Landebahnen, die in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt sind
- außerhalb der Betriebszeiten
- innerhalb von Zeiten mit Betriebsbeschränkung
- wenn Sie andere Luftfahrzeuge, als in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt, dort betreiben wollen.
In diesen Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers.
Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.
Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung,
- wenn Sie bei Ihrem Luftfahrzeug den Ort der Landung nicht vorhersehen können oder
- wenn Sie unerwartet landen müssen
- aus Gründen der Sicherheit oder
- um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahr ist
- bei Überlandflügen von
- Segelflugzeugen
- Hängegleitern
- Gleitschirmen
- bemannten Heiß-/Gasballonen
In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, gegenüber Berechtigten (Eigentümer, Pächter, Behörden) Auskunft über Name und Wohnsitz zu geben.
- des Halters oder der Halterin des Luftfahrzeugs
- des Luftfahrzeugführers beziehungsweise der Luftfahrzeugführerin
- des Versicherers
Zuständige Stelle
das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.
Fristen
Reichen Sie den vollständigen Antrag mindestens 10 Werktage vor dem Datum ein, an dem die Genehmigung benötigt wird.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Umgebungs- und Lagepläne
- Fotos des Startgeländes
- Zustimmung der Grundstückseigentümer/ Gemeindeverwaltung
Kosten
EUR 30,00 - 500,00, abhängig vom Bearbeitungsaufwand, von der Art des Luftfahrzeugs sowie dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.
Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.
Bearbeitungsdauer
mindestens 10 Werktage
Hinweise
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
07.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg