Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen

Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.

Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:

  • Vorqualifikation in einem Berufsfeld
  • verstärkte Förderung in
    • Deutsch,
    • Mathematik,
    • Handlungskompetenz
  • individuelle Förderung und Berufswegeplanung auf Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
  • ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
  • Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen

Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.

Zuständige Stelle

die infrage kommende berufliche Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand,
  • sind unter 20 Jahre alt,
  • haben die allgemeine Schulpflicht (durch den Besuch einer allgemein bildenden Schule) erfüllt und
  • können weder eine Berufsausbildung beginnen noch sind Sie von der dann normalerweise bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit (beispielsweise wenn Sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten).

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die

  • vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangen sind und
  • keinen Hauptschulabschluss beziehungsweise keinen gleichwertigen Bildungsstand erlangt haben.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.

Fristen

keine

Bewerbungen sind laufend möglich.

Erforderliche Unterlagen

das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Kosten

keine

Hinweise

Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.

Freigabevermerk

13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg