Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das Berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Profilen angeboten:
- Wirtschaftswissenschaftliches Profil
- Technisches Profil
- Lebens- und Humanwissenschaftliches Profil
Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.
Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.
Zuständige Stelle
das gewählte berufliche Gymnasium
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Von der Gemeinschaftsschule (erweitertes Niveau in allen Fächern): Versetzung in die Klasse 8 (ohne Aufnahmeprüfung)
- Vom mittleren Niveau der Realschule oderder Gemeinschaftsschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (je nach Noten mit oder ohne Aufnahmeprüfung)
- Vom grundlegendem Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule bzw. von der Werkrealschule oder der Hauptschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (mit Aufnahmeprüfung)
Verfahrensablauf
Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.
Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.
Fristen
Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
11.01.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg