Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg nutzen
Das Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg informiert Sie über aktive und geplante Arbeitsstellen auf dem klassifizierten Staßennetz (Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in Baden-Württemberg.
Sie erhalten Informationen über Art und Dauer der Verkehrsbehinderung und bei Vollsperrungen Angaben zu den ausgewiesenen Umleitungsstrecken.
Mit diesen tagesaktuellen Angaben erhalten Verkehrsteilnehmer umfangreiche Informationen für ihre Reiseplanung.
Großraum- und Schwerlasttransporte werden durch Angaben zu Einschränkungen (Höhe, Breite, Tonnage) des Fahrweges in der Routenplanung unterstützt.
Alle Angaben stehen auch in der VerkehrsInfo-BW App zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie finden die von Baustellen betroffenen Straßen über die
- Suche mit der Karte,
- Filterung mit der entsprechenden Autobahn-, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßennummer
- Angabe eines Regierungsbezirkes beziehungsweise Stadt-/Landkreises.
Die Suche kann durch die Auswahl entsprechender Kriterien, wie Zeitraum, Nachtbaustelle, Sperrung und spezielle Informationen zu Schwertransporten verfeinert werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Datenlieferung von Mobilitätsdaten auf Basis Delegierter Verordnungen der EU (Nr.886/2013) und der IVS-Richtlinie 2010/40
Freigabevermerk
23.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg