Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Baden-Württemberg-Stipendium beantragen
Das Baden-Württemberg-Stipendium fördert den internationalen Austausch.
Es besteht aus vier Programmlinien:
- Für Studierende
- Für Berufstätige
- Für Filmproduktion
- Walter-Hallstein-Programm
Stipendiendauer für Studierende
3 - 11 Monate
Stipendienhöhe für Studierende
EUR 600 - 1.400
Die Hochschulen entscheiden im Einzelfall.
Dabei können sie beispielsweise berücksichtigen:
- die Entfernung der Partnerhochschule,
- etwaige Studiengebühren,
- die Lebenshaltungskosten im Gastland,
- ein mögliches Währungsgefälle,
- besondere Visabedingungen
Zuständige Stelle
das Akademische Auslandsamt, International Office oder die sonst für Auslandsaktivitäten zuständige Stelle Ihrer Hochschule.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie
- sind an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben und möchten an einer ausländischen Partnerhochschule einen Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren oder sind an an einer ausländischen Partnerhochschule eingeschrieben und möchten sich an baden-württembergischen Hochschulen zum gleichen Zweck aufhalten
und - sind in Ihrem Fach sehr gut bis gut qualifiziert,
- zeichnen sich durch Leistungsbereitschaft und Zielstrebigkeit aus,
- sind sozial, gesellschaftlich oder politisch engagiert.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich schriftlich bewerben. Bewerbungsanträge erhalten Sie bei Ihrer Hochschule.
Die Vorauswahl der Bewerbungen erfolgt durch die Hochschule im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens und gegebenenfalls in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule.
Die Baden-Württemberg Stiftung entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Hochschule teilt Ihnen im Anschluss das Ergebnis mit.
Fristen
31. März für das Förderjahr, das im darauffolgenden Herbst beginnt.
Achtung: Die Bewerbungsfrist kann je Hochschule unterschiedlich sein.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Keine.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihrer Hochschule.
Hinweise
Keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
07.11.2023 Baden-Württemberg Stiftung