Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Ausbildungsvorbereitung dual und Ausbildungsvorbereitungg (AVdual/AV) - Teilnahme anmelden

Die Ausbildungsvorbereitung (AV dual bzw. AV)bietet Ihnen als Jugendliche oder Jugendlicher berufliche Orientierung und Berufsfindung. Im AVdual und AV lernen Sie Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern kennen wie z.B. Bautechnik, Nahrungsmittelerzeugung, Metalltechnik. Zusätzlich erweitern Sie auch Ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden.

Das AVdual/AV ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Der Unterricht besteht aus Theorie und Praxis von

  • berufsbezogenen Lernfeldprojekten und
  • lebensweltbezogenen Lernprojekten.

Wenn Sie keinen Hauptschulabschluss haben, können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

Hinweis: Sind Sie noch keine 18 Jahren alt und haben Sie einen Hauptschulabschluss, müssen Sie in Baden-Württemberg in der Regel einen berufsvorbereitenden Bildungsgang wie das AVdual, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) oder das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen, wenn Sie

  • keine Berufsausbildung beginnen oder
  • keine weiterführende Schule besuchen.

Zuständige Stelle

die jeweilige Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind berufsschulpflichtig oder berufsschulberechtigt,
  • Sie haben keinen Ausbildungsplatz und
  • Sie besuchen keine andere Vollzeitschule.

Hinweis: Berufsschulpflichtig sind Sie im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag. Im Fall einer Berufsschulberechtigung können Sie das AVdual/AVmit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besuchen, in dem Sie 21 Jahre alt werden, wenn die Schule noch freie Plätze hat.

 

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Die Schule informiert Sie schriftlich, ob Sie teilnehmen können oder nicht. Für den Fall der Teilnahme erfahren Sie auch, wann und wo Sie erscheinen müssen.

Fristen

Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

keine

Freigabevermerk

13.07.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg