Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Antragsstellung zum Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Nichtkulturland

Mit diesem Genehmigungsverfahren wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen Flächen geregelt, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

In erster Linie handelt es sich dabei um den Einsatz von Herbiziden auf Wegen, Plätzen, Industrie- und Verkehrsflächen, die aus verschiedenen Gründen von Unkraut freigehalten werden müssen.

Ausführliche Informationen zum Genehmigungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (ehemals § 6) bietet das Merkblatt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Anträge können beim jeweils zuständigen Landratsamt (Untere Landwirtschaftsbehörde) oder bei den Regierungspräsidien - Abteilung 3 gestellt werden.

Fristen

i.d.R. 2 Jahre

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

  • Skizze/Luftbild der zu behandelten Fläche
  • eingesetzte Pflanzenschutzmittel
  • Nachweis der Sachkundigkeit des Anwenders

Kosten

Gebührenentscheidung:

Der Antragsteller hat die Kosten der Genehmigung zu tragen. Für diese Entscheidung wird gemäß §§ 1, 4, 5 und 7 des Landesgebührengesetzes i.V.m. der Ordnungsziffer 55.53.02 der Gebührenverordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis eine Gesamtgebühr in Höhe von 72,60 € erhoben.

Bearbeitungsdauer

1-5 Werktage

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 11.09.2023