Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufstellen von Wahlplakaten außerhalb der Ortsdurchfahrten der klassifizierten Straßen im Rhein-Neckar-Kreis

Das Aufstellen von Wahlplakaten außerhalb der Ortsdurchfahrten der klassifizierten Straßen im Rhein-Neckar-Kreis ist genehmigungspflichtig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Wahlwerbung soll in Bezug auf einen anstehenden Wahlkampf außerhalb der Ortsdurchfahrt an einer klassifizierten Straße (Bundes-/ Landes- oder Kreisstraße) aufgestellt werden.

Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufstellen von Wahlwerbung" bei dem Amt für Straßen- und Radwegebau des Rhein-Neckar-Kreises stellen. Dieser kann auch formlos mit den erforderlichen Unterlagen an strassenbauamt@rhein-neckar-kreis.de eingereicht werden.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.

Fristen

Der Antrag ist mindestens 1 Monat vor Aufstellung zu stellen. Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragstellende Partei mit Kontaktperson
  • Aufstellzeitraum und Benennung der Wahl
  • Google Koordinaten des Aufstellortes
  • Abstand zum Fahrbahnrand, Größe und Ausrichtung der Wahlwerbung
  • Mehrere Standorte sollen in einer Liste mit den vorgenannten Unterlagen untergliedert nach Gemarkungsgemeinde eingereicht werden
  • Übersichtskarte der Standorte

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufstellen der Wahlwerbung entstehen.

Hinweise

Hinweise zur Durchführung von Wahlkämpfen

Für die Entscheidung außerhalb der Ortsdurchfahret sind die örtlichen Landratsämter bzw. in Stadtkreisen die Gemeinden zuständig. Bei Autobahnen entscheidet das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.

Innerhalb der Ortsdurchfahrt sind die Gemeinden zuständig.

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 19.07.2023