Quartier um die Friedrichschule
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
- Billigung der Entwurfsunterlagen
- Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier um die Friedrichschule“ gefasst.
In der Sitzung am 26.06.2023 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, die von den Planern der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erarbeiteten Entwurfsunterlagen zu billigen und die das frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
In der Zeit vom 21.07.2023 – 22.08.2023 werden während der üblichen Dienststunden im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt:
- Zeichnerischer Entwurf des Bebauungsplans (716,9 KB) „Quartier um die Friedrichschule“ Stand 15.06.2023
- Textlicher Entwurf des Bebauungsplans (303,2 KB) „Quartier um die Friedrichschule“ Stand 15.06.2023
- Begründung des Bebauungsplans (1,94 MB) „Quartier um die Friedrichschule“ Stand 15.06.2023
- Schalltechnische Untersuchung (5,013 MB) Stand 29.03.2023
Während der Auslegungsfrist besteht im Rathaus, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausgelegten Entwurfsunterlagen und Gutachten werden unter www.plankstadt.de eingestellt.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem hier abgedruckten Lageplanauszug.
Plankstadt, den 13.07.2023
Nils Drescher, Bürgermeister