Öffentliche Bekanntmachungen
2. Änderung der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bruchhäuser Weg"
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
- Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), i. V. m. § 74 Abs. 6 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. S.416), letzte berücksichtigte Änderung: §§ 46, 73 und 73a geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 4) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) die 2. Änderung der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bruchhäuser Weg" als Satzung beschlossen.
Die 2. Änderung der örtlichen Bauvorschriften und die Begründung können im Rathaus, Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 in Plankstadt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die für die Festsetzungen relevanten, nicht öffentlich zugänglichen technischen Regelwerke wie z.B. Normen, können im Rathaus, Schwetzinger Str. 28, Zimmer A.15 in Plankstadt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Plankstadt, den 26.01.2023
Nils Drescher
Bürgermeister
Bebauungsplan Kantstraße Nord - 1. Änderung
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
- Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kantstraße Nord“ als Satzung beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung können im Rathaus, Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 in Plankstadt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die für die Festsetzungen relevanten, nicht öffentlich zugänglichen technischen Regelwerke wie z.B. Normen, können im Rathaus, Schwetzinger Str. 28, Zimmer A.15 in Plankstadt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Plankstadt, den 12.01.2023
Nils Drescher
Bürgermeister
1. Änderung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“
- Billigung der Entwurfsunterlagen
- Offenlagebeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 gemäß § 2, § 1 Absatz 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kantstraße Nord“ (bauplanungsrechtliche Festsetzungen) beschlossen.
In der Sitzung am 26.09.2022 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“ kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Die Entwurfsunterlagen werden in der Zeit vom 21.10.2022. bis 21.11.2022 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden unter www.plankstadt.de eingestellt.
Plankstadt, den 13.10.2022
Nils Drescher
Bürgermeister
Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage "Mannheim-Rheinau" neu festgesetzt
vorläufige RECHTSVERORDNUNG zur Neufestsetzung (177,5 KB)
ÜBERSICHTSKARTE (29,246 MB)
Auflösung des Gutachterausschusses der Gemeinde Plankstadt und Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
· Auflösung des Gutachterausschusses der Gemeinde Plankstadt zum 31.03.2020
· Zustimmung zur Gründung des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Schwetzingen
· Beitritt der Gemeinde Plankstadt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen zum Stichtag 01.04.2020
· Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung
· Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses zum 01.04.2020 an die Große Kreisstadt Schwetzingen
· Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
der Gemeinde Plankstadt vom 01.01.2002 in der Fassung vom 19.11.2001. Die Satzung tritt zum 31.03.2020 in Kraft.
· Wahl von Bauamtsleiter Andreas Ernst und Sachbearbeiterin Ursula Leitz als ehrenamtliche Vertreter der Gemeinde Plankstadt
zur Entsendung in den gemeinsamen Gutachterausschuss.
Plankstadt, 23.01.2020
Nils Drescher
Bürgermeister