Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.
Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.
Zuständige Stelle
das örtlich Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie erhalten
- eine Hilfe zur Erziehung oder
- eine Eingliederungshilfe
Darunter fallen folgende Hilfen:
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
- in Vollzeitpflege,
- in Heimerziehung oder
- in einer sonstigen betreuten Wohnform
Verfahrensablauf
Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
28.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg