Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Hochwassergefahrenkarten nutzen

In einem Bündel von Maßnahmen spielen die Eigenvorsorge von privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern sowie Unternehmen eine ebenso wichtige Rolle wie das Krisenmanagement der Kommunen und die Hochwasservorhersage des Landes.

So können Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen durch einen Blick auf die Gefahrenkarten erkennen, inwieweit sie von Hochwasser betroffen sein könnten.
Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Eigenvorsorge.

In Baden-Württemberg werden für über 12.000 Gewässerkilometer landesweit standardisierte Hochwassergefahrenkarten erstellt.
Sie zeigen die räumliche Ausdehnung und die Überflutungstiefen von Hochwasser bei hoher, mittlerer und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die zugrunde liegenden Berechnungen basieren auf

  • einem durch eine Laser-Scan-Befliegung ermittelten digitalen Geländemodell (DGM) und gezielten Vermessungen der Gewässerquerprofile,
  • hydrologischen Daten aus der Regionalisierung des Landes Baden-Württemberg oder soweit vorhanden Erkenntnissen aus schon vorliegenden Flussgebietsuntersuchungen,
  • der Berücksichtigung aller hydraulisch relevanten Bauwerke, wie zum Beispiel Brücken, Hochwasserrückhaltebecken und andereHochwasserschutzanlagen. Auch frühere Hochwasserereignisse gehen in die Berechnungen mit ein.

Während der Erstellung der Karten prüfen die Kommunen und Landkreise die Entwürfe und bringen so ihre Erfahrungen und Ortskenntnis ein.
Nach der Fertigstellung werden die Karten bei den Kommunen und den unteren Wasserbehörden veröffentlicht.
Außerdem stehen sie im Internet über den Umwelt-Daten- und Karten-Online-Dienst bereit.
Darüber hinaus besteht mit der Hochwasserrisikomanagement-Abfrage die Möglichkeit, die Überflutungstiefen an einem Punkt für die unterschiedlichen Hochwasserszenarien und alle verfügbaren Informationen der Hochwasserrisikomanagementplanung abzurufen.

Zuständige Stelle

die Regierungspräsidien

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das gesuchte Gewässer ist Teil des bearbeiteten Gewässernetzes. Dieses umfasst in Baden-Württemberg rund 12.000 Gewässerkilometer.

Verfahrensablauf

Die Hochwassergefahrenkarten können Sie kostenfrei einsehen bei

  • den Gemeinden,
  • den unteren Wasserbehörden und
  • im Internet

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Die Erstellung der Gefahrenkarten beruht auf dem Wasserhaushaltsgesetz.

Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren.

Mit dem Hochwasserrisikomanagement führt Baden-Württemberg die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auf Landesebene ein. Damit spielen rechtliche Vorschriften auf europäischer, nationaler und Landesebene Hand in Hand.

Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten nach dem Wassergesetz des Landes (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf.

Für diese Gebiete werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besondere Schutzvorschriften festgesetzt.
In den Gefahrenkarten sind die bei einem HQ100 überfluteten Gebiete dargestellt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

05.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg