Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
Die Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Kinder mit einer Entwicklungsstörung, mit drohender oder bestehender Behinderung.
Interdisziplinäre Frühförderung ist bei Bedarf unabhängig vom Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder eines Schulkindergartens möglich.
Sonderpädagogische Frühförderung ist bei Bedarf gleichzeitig mit dem Besuch eines allgemeinen Kindergartens möglich und endet beim Besuch eines Schulkindergartens, da dieser ein sonderpädagogisches Angebot ist.
Aufgaben und Ziele der Frühförderung sind:
- Auffälligkeiten in der Entwicklung oder Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen,
- drohenden Behinderungen entgegenzuwirken,
- vorhandene Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben und
- betroffene Kinder und ihre Familien zu begleiten.
Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen und sonderpädagogischen Beratungsstellen umfasst:
- Früherkennung
- Frühförderung und Früherziehung
- Frühbehandlung (nur interdisziplinäre Frühförderung)
- Beratung und Begleitung
Sie arbeiten zusammen mit:
- Fachkräften anderer Frühförderstellen
- niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie Fachärzten
- niedergelassenen medizinischen Therapeuten
- Sozialpädiatrischen Zentren
- Kinderkliniken und anderen Fachkliniken
Diese Stellen haben Angebote mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Schwerpunkten.
Zuständige Stelle
- für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der interdisziplinären Frühförderung: das Sozialministerium
- für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der sonderpädagogischen Frühförderung: das Kultusministerium
- für allgemeine fachliche Fragen zur Frühförderung: die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung (Medizinischer Bereich und Pädagogischer Bereich) beim Regierungspräsidium Stuttgart
- für individuell auf das jeweilige Kind bezogene Fragen von Eltern:
- für die sonderpädagogische Frühförderung die Regionalen Arbeitsstellen Frühförderung bei den Staatlichen Schulämtern oder
- jede sonderpädagogische Beratungsstelle
- für die interdisziplinäre Frühförderung die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen
- jede Interdisziplinäre Frühförderstelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Angebote der Frühförderung richten sich beispielsweise an Familien mit Kindern,
- die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren,
- mit Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten im Bereich der Sprache oder des Verhaltens,
- mit Problemen im Spielen und Lernen,
- mit Auffälligkeiten in der geistigen Entwicklung oder bei körperlicher Behinderung,
- mit Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören,
- in schwierigen sozialen Lebenssituationen mit Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.
Verfahrensablauf
Um festzustellen, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist, wenden Eltern sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen.
Fristen
Um Angebote der Frühförderung wahrzunehmen, sind keine Fristen zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich. Hilfreich für die Unterstützung des Kindes können bereits vorhandene medizinische Berichte oder Entwicklungsberichte sein.
Kosten
Für Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen und der sonderpädagogischen Beratungsstellen: keine
Hinweise
Angebote der sonderpädagogischen Frühförderung sind freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Freigabevermerk
29.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg, Kultusministerium Baden-Württemberg