Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung beantragen

Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.

Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Fristen

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie