(Kolumbarien) sind für die Beisetzung von bis zu zwei Urnen gedacht
Das erstmalige Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann schon zu Lebzeiten an interessierte Personen vergeben werden.
Belegung richtet sich nach der Größe der Urnen
An den Nischen ist innerhalb von drei Monaten nach der ersten Beisetzung eine mit vertieften Schriftzeichen beschriftete, von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Steinplatte anzubringen
Das erstmalige Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann schon zu Lebzeiten an interessierte Personen vergeben werden
Die Pflege der Anlage wird von der Gemeinde übernommen