Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten


   

Informationen

  • ausgewiesen als ein- oder mehrstellige Tiefgrabstätten
  • je Grabstelle können zwei Verstorbene, während gleichzeitig laufender Ruhezeiten, übereinander bestattet werden
  • zusätzliche Zubettung von zwei Urnen möglich
  • Verleihung des erstmaligen Nutzungsrechtes für 30 Jahre
  • Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf unter gewissen Voraussetzungen möglich