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Home | Politik und Verwaltung | Lebenslagen | Sicherheit und Gefahrenabwehr | Waffen und explosionsgefährliche Stoffe

Waffen und explosionsgefährliche Stoffe

  • Explosionsgefährliche Stoffe
  • Waffen

Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.

Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten, finden Sie in den beiden Unterkapiteln und vor allem in den zugehörigen Leistungen.

Zugehörige Leistungen

  • Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
  • Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
  • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
  • Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
  • Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
  • Gewerbliche Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
  • Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
  • Kleinen Waffenschein beantragen
  • Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
  • Sprengungen anzeigen
  • Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
  • Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
  • Waffenbesitzkarte beantragen
  • Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
  • Waffenschein beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.10.2025 freigegeben.

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68723 Plankstadt

Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 13.30 - 18 Uhr

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