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Miteinbürgerung von Ehegatten, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartnerschaft) und minderjährigen Kindern
Miteinbürgerung von Ehegatten, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartnerschaft) und minderjährigen Kindern
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Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
Freigabevermerk
05.12.2023 Innenministerium Baden-Württemberg