Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Procedure descriptions

Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen

Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, können sie

  • sich beide nach der Steuerklasse IV besteuern lassen oder
  • sich ein Ehegatte nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuern lassen oder
  • ergänzend zu den Steuerklassen IV/IV das Faktorverfahren anwenden.

Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich, so dass beide Ehegatten die Steuerklasse IV bekommen.

Diese Regelungen gelten identisch für Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Responsible authority

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

Details

Voraussetzungen

Ihre Arbeitslöhne haben sich verändert.

Verfahrensablauf

Ein Steuerklassenwechsel kann nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Sind beide Ehegatten von der Änderung betroffen, müssen Sie den Antrag gemeinsam stellen und beide unterschreiben. Wird ein Steuerklassenwechsel von III/V nach IV/IV beantragt, reicht der Antrag nur eines Ehegatten.

Bei Wahl des Faktorverfahrens müssen Sie Ihre voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres angeben.

Für den Antrag auf Steuerklassenwechsel, sowie die Erklärung zum dauernden Getrenntleben oder die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft sind Angaben im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen in der Anlage Hauptvordruck und der Anlage Steuerklassenwechsel zu tätigen.

Durch die Erklärung zum dauernden Getrenntleben wird ab Beginn des darauffolgenden Jahres die Steuerklasse I als ELSTAM gebildet. Haben Sie die eheliche Gemeinschaft wieder aufgenommen, erhalten Sie wieder die familiengerechten Steuerklassen.

Sie können den Antrag und weitere Erklärungen dazu im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie sich auf der Internetseite Mein Elster einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

Fristen

jederzeit im Kalenderjahr, spätestens am 30. November.

Nach dem 30. November können Sie Änderungen für das laufende Kalenderjahr nur über eine Einkommensteuererklärung geltend machen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Keine

Hinweise

Die gewählten Steuerklassenkombinationen gelten weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors können Sie für 2 Jahre neu beantragen.

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 39 Lohnsteuerabzugmerkmale
  • § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugmerkmale

Freigabevermerk

09.12.2024 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg