Urnenkammerwahlgrabstätten
Informationen
- (Kolumbarien) sind für die Beisetzung von bis zu zwei Urnen gedacht
Das erstmalige Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann schon zu Lebzeiten an interessierte Personen vergeben werden.
- Belegung richtet sich nach der Größe der Urnen
- An den Nischen ist innerhalb von drei Monaten nach der ersten Beisetzung eine mit vertieften Schriftzeichen beschriftete, von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Steinplatte anzubringen
- Das erstmalige Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann schon zu Lebzeiten an interessierte Personen vergeben werden
- Die Pflege der Anlage wird von der Gemeinde übernommen