Urnenkammerwahlgrabstätten

Urnenkammerwahlgrabstätten


   

Informationen

  • (Kolumbarien) sind für die Beisetzung von bis zu zwei Urnen gedacht Das erstmalige Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann schon zu Lebzeiten an interessierte Personen vergeben werden.
  • Belegung richtet sich nach der Größe der Urnen
  • An den Nischen ist innerhalb von drei Monaten nach der ersten Beisetzung eine mit vertieften Schriftzeichen beschriftete, von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Steinplatte anzubringen
  • Das erstmalige Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann schon zu Lebzeiten an interessierte Personen vergeben werden
  • Die Pflege der Anlage wird von der Gemeinde übernommen