Waldbrandgefahr – Hitze und Trockenheit halten an

Bitte um Vorsicht und verantwortungsvolles Verhalten zur Sicherheit aller

Plakat mit Hinweisen zum Verhalten zur Waldbrandvermeidung
© Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat

Was hat die Waldbrandgefahr mit Plankstadt zu tun – hier gibt es doch keinen Wald. Kein Niederschlag und damit anhaltende Trockenheit und sehr hohe Temperaturen sorgen für Dürre auf Wiesenflächen, Feldern, bei Büschen und Bäumen im gesamten Ortsgebiet und auch an öffentlichen Plätzen. Die Böden sind tief ausgetrocknet, kommt dazu Wind auf, können sich auch noch so kleine Feuerquellen rasant schnell ausbreiten – eine Gefahr für Mensch, Tier und Natur.

Waldbrandstufe 4 gilt landesweit

Zur Einschätzung der Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg misst der Deutsche Wetterdienst (DWD) an 60 Messstationen im Land jede Stunde Werte wie Niederschlag, Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit. Daraus wird die Gefahrenstufe von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis Stufe 5 (sehr hohe Gefahr). Stufe 4 steht für hohe Waldbrandgefahr und besondere Vorsicht beim Aufenthalt im Freien, in der Natur und gilt für das gesamte Land Baden-Württemberg (Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD)).

Offenes Feuer vermeiden

Auch ohne spezielle Anordnungen gibt es grundsätzliche Verhaltensregeln in den Wäldern von Baden-Württemberg, die im Landeswaldgesetz (LWaldG) für Baden-Württemberg geregelt sind. So ist das Rauchen von Anfang März bis Ende Oktober generell verboten. Gegrillt werden darf nur an ausgewiesenen Grillstellen, nicht auf mitgebrachten Geräten. Offenes Feuer ist nicht erlaubt und muss auch außerhalb des Waldes mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Entscheidend ist, dass sich jeder an diese Regeln hält, nur dann können Brände verhindert werden.

Bitte um Vorsicht und verantwortungsvolles Verhalten zur Sicherheit aller

Diese Vorgaben lassen sich ungekürzt auf die Plankstadt übertragen. Die Verwaltung bittet alle Plänkschder und ihre Besucher darum, darauf zu achten, auf offene Feuer zu verzichten, ausschließlich öffentliche Grillstellen zu nutzen, Zigarettenstummel nicht arglos in die Natur zu werfen, ebenso glimmende oder brennende Gegenstände.