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Home | Politik und Verwaltung | Lebenslagen | Spätaussiedler | Am neuen Wohnort

Am neuen Wohnort

  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
  • Eröffnung eines Kontos
  • Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen
  • Meldepflicht
  • Namenserklärung von Spätaussiedlern
  • Personalausweis und Reisepass
  • Prüfungs- und Befähigungsnachweise

Nach der Ankunft am Wohnort haben Sie als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin beziehungsweise eingliederungshilfeberechtigter Ehegatte oder Abkömmling sowie als Deutscher oder Deutsche bestimmte Rechte und Pflichten, die in dieser Lebenslage näher erläutert werden.

Zu den Rechten gehören beispielsweise Beratung und Betreuung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenversorgung.

Zu den Pflichten gehören unter anderem die Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde und die Beantragung von Ausweisdokumenten.

Zugehörige Leistungen

  • Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen
  • Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
  • Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
  • Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
  • Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen
  • Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
  • Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
  • Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
  • Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
  • Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
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Rathaus:
Schwetzinger Straße 28
68723 Plankstadt

Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 13.30 - 18 Uhr

Bürgerbüro:
Wilhelmstraße 1


Montag u. Dienstag 8 - 16 Uhr
Mittwoch 7.30 - 13 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr

Tel.: 06202/2006-0
Fax: 06202/2006-55
info@plankstadt.de

Kasse:
Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 13.30 - 18 Uhr

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