Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

  • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung teilnehmen (berufsbezogener Deutschsprachkurs nach der Deutschsprachförderverordnung),
  • in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
  • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.

Zuständige Stelle

die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten

Ausländerbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
  • Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
  • Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
  • Nachweise, dass Sie
    • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
    • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten

Kosten

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.

Hinweise

Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Freigabevermerk

24.01.2024 Justizministerium Baden-Württemberg