Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Zusätzliche Ausfertigung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
Wenn sich Sie nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen oder beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bei der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie für jedes Ihrer Fahrzeuge eine eigene Ausfertigung. Bei der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie für jedes Fahrzeug eine eigene beglaubigte Kopie. Die Anzahl der Fahrzeuge haben Sie in Ihrem Antrag angegeben.
Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz die Anzahl Ihrer Fahrzeuge erhöht, benötigen Sie weitere Ausfertigungen oder beglaubigte Kopien. Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Gegebenenfalls müssen Sie erneut Ihr Eigenkapital nachweisen. Für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 5.000 EUR. Für jedes weitere Fahrzeug von 2,5 bis 3,5 t (im grenzüberschreitenden Güterverkehr) benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 900 EUR. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
Zuständige Stelle
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit entspricht der veränderten Anzahl der Fahrzeuge.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen oder beglaubigter Kopien.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit.
- Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die zusätzlichen Ausfertigungen oder beglaubigten Kopien.
- Den Antrag müssen Sie bei der Verkehrsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen beziehungsweise beglaubigte Kopien
- gegebenenfalls Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit
Kosten
Gebühr: 40 - 160 EUR
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Hinweise
Verringert sich Ihr Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen Genehmigungen der ausstellenden Behörde zurückzugeben.
Stellen Sie Ihren Transportbetrieb ein, müssen Sie die Erlaubnis mit allen Ausfertigungen oder die Gemeinschaftslizenz mit allen beglaubigten Kopien umgehend zurückzugeben.
Rechtsgrundlage
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):
- § 3 Erlaubnispflicht
Freigabevermerk
07.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg