Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Arztregister - Eintragung beantragen

Sie müssen sich zuerst in das Arztregister eintragen lassen, wenn Sie anschließend für eine ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit zugelassen werden möchten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit, die für die Zulassung von Bedeutung sind.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Arztregisterstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, können Sie das Arztregister frei wählen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen

  • als Ärztin oder Arzt approbiert sein und
  • einen Nachweis vorlegen über
    • den Abschluss einer Facharztausbildung oder
    • eine in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbenen Ausbildung gemäß der Richtlinie 2005/36 EG.

Für eine Eintragung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie

  • als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut approbiert sein und
  • einen Fachkundenachweis in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannten Richtlinienverfahren der Psychotherapie (Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) vorlegen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.

Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • bei Namensänderungen die betreffende Urkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Approbationsurkunde
  • Zeugnis über den Studienabschluss
  • Urkunde über die Facharztanerkennung oder die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie
  • Anerkennung über eine erworbene Fachgebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, fakultative Weiterbildung oder Fachkundenachweis entsprechend der Weiterbildungsordnung
  • gegebenenfalls Promotionurkunde bzw. Nachweise über das Recht, akademischer Grade oder Titel zu führen
  • gegenebenfalls Genehmigungsurkunde zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grads
  • lückenlose Nachweise (zum Beispiel Zeugnisse, Bescheinigungen) über die ausgeübte Tätigkeit seit dem Staatsexamen
  • aktuelle ausgestellter Nachweis (zum Beispiel Zeugnisse oder Bescheinigung) über die derzeitige Tätigkeit
  • gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei fremdsprachlichen Dokumenten: in beglaubigter Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers oder Übersetzerin

Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.

Kosten

EUR 100,00

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg