1. Änderung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“
- Billigung der Entwurfsunterlagen
- Offenlagebeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 gemäß § 2, § 1 Absatz 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kantstraße Nord“ (bauplanungsrechtliche Festsetzungen) beschlossen.
In der Sitzung am 26.09.2022 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“ kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Die Entwurfsunterlagen werden in der Zeit vom 21.10.2022. bis 21.11.2022 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden unter www.plankstadt.de eingestellt.
Plankstadt, den 13.10.2022
Nils Drescher
Bürgermeister